§ 13
In Kraft seit 19. April 1953
Up-to-date
§ 13 — Marken-ÜG. 1953
Eingriffe in das Markenrecht, die in der Zeit vom 13. März 1938 bis zum 19. Juli 1947 begangen wurden, werden strafrechtlich nicht verfolgt.
Eingriffe in das Markenrecht, die in der Zeit vom 13. März 1938 bis zum 19. Juli 1947 begangen wurden, werden strafrechtlich nicht verfolgt.
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