Von § 4 Abs. 2, § 6, § 7 und § 13 kann nicht zum Nachteil des Auftraggebers abgegangen werden.
Rückverweise
…verdienstlich, wenn sie über die bloße Namhaftmachung eines Dritten hinausgeht. Die reine Bekanntgabe einer Geschäftsgelegenheit begründet keinen Provisionsanspruch, sofern nicht zulässigerweise (vgl aber § 40 MaklerG) Gegenteiliges vereinbart wurde oder wie hier beim gewerblich tätigen Immobilienmakler ein abweichender Geschäftsgebrauch besteht (ErläutRV 2 BlgNR 20. GP 19). §…