MaklerG
Gliederung
3. Teil: HANDELSMAKLER Allgemeine Bestimmungen
§ 32 Zwingende Bestimmungen
Rückverweise
Von § 4 Abs. 2, § 13, § 27 und § 28 erster Satz und Z 1 bis Z 3 kann nicht zum Nachteil des Versicherungskunden abgegangen werden.
§ 32 MaklerG · MaklerG · Maklergesetz
…§ 32. Von § 4 Abs. 2, § 13, § 27 und § 28 erster Satz und Z 1 bis Z…
… EUR übersteige und die Revision zulässig sei. Zur Frage, ob ein befristetes Dauerschuldverhältnis mit Verlängerungsautomatik im Anwendungsbereich der §§ 12, 13 und 32 MaklerG als auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gelte, fehle höchstgerichtliche Rechtsprechung. Die Klägerin begehrt mit ihrer Revision, das Urteil des Berufungsgerichts dahin abzuändern, dass…
…Kunden. Keine der beanstandeten Klauseln verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen: Durch die Klausel 2. (aF und nF) würden die gesetzlichen Maklerpflichten (§§ 26 bis 32 MaklerG) zu vertraglichen Verpflichtungen erhoben. Damit könne keine Schlechterstellung für die Kunden verbunden sein; es sei dies lediglich eine zusätzliche Information für den Kunden. Ein Haftungsausschluss…