§ 11 Verjährung — MaklerG
Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis verjähren in drei Jahren ab Fälligkeit. Die Verjährung ist gehemmt, solange der Makler vom Zustandekommen des vermittelten Geschäfts keine Kenntnis erlangen konnte.
Die besondere Verjährungsregel des § 11 MaklerG erfasst jedenfalls sämtliche Ansprüche, die im MaklerG normiert sind.…
…erst im Dezember 2006 Kenntnis erlangt habe, sei der Einwand der Verjährung nicht berechtigt. Die Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung iSd § 11 MaklerG seien gegeben. Mangels teilbarer Leistung bzw gegenteiliger Vereinbarung hafte der Beklagte für die gesamte Provision solidarisch. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten - ohne Behandlung…
…führe daher zu keinem verspäteten Beginn der Verjährungsfrist. Das Anzweifeln des Kaufvertragsabschlusses durch die Beklagte und der Vorprozess führten zu keiner Verjährungshemmung iSd § 11 MaklerG. Bei Klagseinbringung am 3. 3. 2017 sei der Anspruch der Klägerin bereits verjährt gewesen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und ließ…
…gelte zumindest in analoger Anwendung des § 1486 ABGB eine dreijährige Verjährungsfrist, die bei Klagseinbringung abgelaufen gewesen sei. Das Gleiche folge aus § 11 MaklerG. [5] Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. [6] Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Da die Klägerin von der Beklagten entgegen § 6 Abs …
…f), weil sonst der Geschäftsherr für ein erfolgreiches Verheimlichen von Geschäftsabschlüssen geradezu belohnt würde. Diese Rechtsansicht entspricht im übrigen der nunmehr geltenden Bestimmung des § 11 MaklerG, wonach Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis zwar in drei Jahren ab Fälligkeit verjähren, die Verjährung aber gehemmt ist, solange der Makler vom Zustandekommen des vermittelten Geschäftes…
…ordne die Weitergeltung der in Art III Abs 5 MaklerG genannten Bestimmungen nur bis 30. 6. 1997 an, weshalb auf die Ansprüche der Klägerin § 11 MaklerG zur Anwendung komme. Im Hinblick auf die behauptete Zession der Provisionsansprüche werde die aktive Klagelegitimation bestritten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die gerichtliche Hinterlegung…
…der Beurteilung des Berufungsgerichts (frühestens) am 6. 9. 1996 zustandegekommen. Ein allfälliger Provisionsanspruch der Klägerin ist daher unter Zugrundelegung der in § 11 MaklerG normierten dreijährigen Frist bereits verjährt. Sollte die Rechtslage vor dem MaklerG gelten, wäre die Verjährung nach § 1486 Z 1 ABGB zu beurteilen…
…auf von Versicherern ausbezahlte Versicherungsprovisionen für vermittelte Versicherungsverträge, die von einem von ihnen vereinbarungsgemäß vereinnahmt worden seien, der kurzen Verjährungsfrist des analog anzuwendenden § 11 MaklerG bzw § 1486 Z 1 ABGB zu unterstellen seien. [18] Auf den anteiligen Herausgabeanspruch des Maklers gegen die Beklagte betreffend „seinen Provisionsanteil…
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