Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es lautet: „Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagsvertreters binnen 14 Tagen 12.175 EUR samt 4 % Zinsen ab 16. 10. 2017 zu zahlen und die Proz essk…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin, eine Verbraucherin, kaufte mit Kaufvertrag vom 2. 11. 2017 von einer Bauträger-GmbH eine Eigentumswohnung samt Kfz Abstellplätzen. Am 27. 10. 2017 zahlte sie für die Vermittlung des Kaufobjekts an die hier beklagte GmbH, eine Immobilienmaklerin, eine Maklerp…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. [10] 1. Nach den Verfahrensergebnissen ist unstrittig, dass die Klägerin Verbraucherin ist, sie am 27. 10. 2017 die ihr von der beklagten Immobilienmaklerin in Rechnung gestellte Maklerprovision gezahlt hat, der Beklagten aber kein Provisionsans…