§ 1
In Kraft seit 01. September 2024
Up-to-date
Militärische Auszeichnungen nach diesem Bundesgesetz sind
1. das Militär-Verdienstzeichen,
2. die Militär-Anerkennungsmedaille,
3. die Tapferkeitsmedaille,
4. die Wehrdienst-Auszeichnung,
5. die Einsatzmedaille und
6. die Milizmedaille.
Rückverweise
MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 18
…1) Vollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame…
§ 3
…1) Personen, denen eine militärische Auszeichnung verliehen worden ist, haben eine Verleihungsurkunde zu erhalten. (2) Diese Personen sind berechtigt, sich als Besitzer der ihnen verliehenen Auszeichnung…