§ 15 Qualifikationsnachweis – Inland
In Kraft seit 01. Januar 2013
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MABG
Gliederung
2. Hauptstück Medizinische Assistenzberufe
2. Abschnitt Berufsrecht der medizinischen Assistenzberufe
§ 15 Qualifikationsnachweis – Inland
Als Qualifikationsnachweis in einem medizinischen Assistenzberuf gilt ein Zeugnis über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung gemäß § 20 Abs. 1 bis 7 oder ein Diplom über die mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz (§ 21).
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