(1) Der Bund stellt Mittel für Förderungsmaßnahmen im Sinne dieses Bundesgesetzes dann zur Verfügung, wenn das jeweilige Land für jede einzelne Förderungsmaßnahme Landesmittel im Ausmaß von 2/3 der Bundesmittel bereitstellt.
(2) Von Abs. 1 abweichende Finanzierungsanteile von Bund und Ländern für einzelne Förderungsmaßnahmen können in einer Vereinbarung vorgesehen werden, die der Bund auf Grund eines gemeinsamen Vorschlages der Länder mit den Ländern abschließt; dabei können auch ausschließlich aus Landesmitteln finanzierte Förderungen auf den Länderanteil angerechnet werden. In dieser Vereinbarung ist jedoch sicherzustellen, daß je Finanzjahr und Bundesland die Gesamtheit der Förderungsmaßnahmen im Ausmaß von 2/3 der Bundesmittel durch das jeweilige Land finanziert wird.
Rückverweise
LWG · Landwirtschaftsgesetz 1992
§ 3 Finanzierung von Förderungsmaßnahmen
…Bund stellt Mittel für Förderungsmaßnahmen im Sinne dieses Bundesgesetzes dann zur Verfügung, wenn das jeweilige Land für jede einzelne Förderungsmaßnahme Landesmittel im Ausmaß von 2/3 der Bundesmittel bereitstellt. (2) Von Abs. 1 abweichende Finanzierungsanteile von Bund und Ländern für einzelne Förderungsmaßnahmen können in einer Vereinbarung vorgesehen werden, die der…
§ 11 Inkrafttreten und Vollziehung
…§ 2 Abs. 2 Z 2, § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 1, Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 Z 3, § 7 Abs. 5, § 8 Abs. 1 Z 1 sowie…
§ 2 Arten der Förderung und Maßnahmen
…1) Als Arten der Förderung im Rahmen dieses Bundesgesetzes kommen in Betracht: 1. Direktzahlungen, 2. Zinsenzuschüsse, 3. sonstige Beihilfen und Zuschüsse. (2) Unter Bedachtnahme auf die Ziele gemäß § 1 kommen insbesondere folgende Förderungsmaßnahmen in Betracht: 1. produktionsneutrale direkte Einkommenszuschüsse und…
MOG 2021 · Marktordnungsgesetz 2021
§ 27a Kostenaufteilung
…102 Abs. 2 B VG im Verantwortungsbereich der Länder gelegen ist. (2) Für Maßnahmen des GAP Strategieplans, die der geteilten Finanzierung gemäß § 3 LWG unterliegen, sind die im Rahmen des Konformitätsabschlusses gemäß Art. 55 der Verordnung (EU) 2021/2116 von der Unionsfinanzierung ausgeschlossenen Beträge nach dem in §…