BundesrechtBundesgesetzeLebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz1. Abschnitt Maßnahmen zur Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen§ 4

§ 4Berücksichtigung als Einkommen und Pfändungsverbot

In Kraft seit 01. Juli 2025
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