§ 3 Einmalzahlung an Sozialhilfe- und Mindestsicherungshaushalte
In Kraft bis 31. Dezember 2026
Up-to-date
Der Bund leistet für jede volljährige Person, die im Monat Juni 2022 im Bezug einer Sozialhilfe oder Mindestsicherung steht, eine Zuwendung in Höhe von 300 Euro. Mündige Minderjährige, die in einem eigenen Haushalt leben, sind erwachsenen Personen gleichzustellen. Die Unterstützung wird einmalig ausbezahlt und ist nicht rückzahlbar.
Rückverweise
LWA-G · Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
§ 1 Zweck
…Jahr 2024 12 Millionen Euro, auf das Jahr 2025 65 Millionen Euro und auf das Jahr 2026 23 Millionen Euro. (3) Für die Einmalzahlungen gemäß Abs. 1 Z 2 werden 38 Millionen Euro in der UG 21 bereitgestellt. (4) Hierfür werden 1. für Zuwendungen gemäß Abs…