§ 17 Verweisungen
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
LSG 2011
Gliederung
5. Abschnitt Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 17 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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