LSD-BG
Gliederung
2. Hauptstück Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz
2. Abschnitt Haftungsbestimmungen
§ 8 Haftung für Entgeltansprüche gegen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat
(1) Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich nach § 3 ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat im Rahmen des Auftrags als Bürge und Zahler nach § 1357 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811.
(2) Für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung sind § 14 AÜG oder vergleichbare österreichische Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit dies in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
§ 8 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 8 Haftung für Entgeltansprüche gegen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat
…§ 8. (1) Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich nach § 3 ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem…
§ 1 Geltungsbereich
…1. Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, 2. die Beschäftigung von Arbeitskräften im Sinne des § 3 Abs. 4 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes ( AÜG ), BGBl. Nr. 196/1988, 3. Beschäftigungsverhältnisse, auf die das Heimarbeitsgesetz 1960 , BGBl. Nr. 105/1961, anzuwenden ist. (2) Ausgenommen sind 1. Arbeitsverhältnisse…
§ 50 ASGG · ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 50 Gegenstand der Arbeitsrechtssachen
…der Einlösung von Dienstleistungsschecks nach dem Dienstleistungsscheckgesetz , BGBl. I Nr. 45/2005; 9. zwischen Arbeitnehmern und Personen, die aufgrund der §§ 8 bis 10 des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes , BGBl. I Nr. 44/2016, für Entgeltansprüche haften. (2) Ferner sind Arbeitsrechtssachen Streitigkeiten über Rechte oder Rechtsverhältnisse, die sich aus dem II., V ., VI…
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