BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz2. Hauptstück Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz2. Abschnitt Haftungsbestimmungen§ 8

§ 8Haftung für Entgeltansprüche gegen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date