BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz2. Hauptstück Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz1. Abschnitt Arbeitsrechtliche Ansprüche§ 7

§ 7Kollektivverträge

In Kraft seit 01. Januar 2017
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