(1) Ämter der Landesregierung und inländische Behörden, die um Zustellung oder Vollstreckung eines inländischen Straferkenntnisses oder einer inländischen Strafverfügung ersuchen, haben die § 46 Abs. 2 bzw. § 48 Abs. 2 entsprechenden Angaben in das einheitliche Formular einzutragen, das über IMI für solche Ersuchen zur Verfügung gestellt wird. Ist die um Zustellung oder Vollstreckung ersuchende inländische Behörde selbst nicht in IMI registriert, hat sie das gemäß § 40 Abs. 4 örtlich zuständige Amt der Landesregierung um Weiterleitung des Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung zu ersuchen und die entsprechend § 46 bzw. § 48 benötigten Angaben und Beilagen zur Verfügung zu stellen.
(2) Zusammen mit den in § 46 Abs. 3 bzw. § 48 Abs. 3 genannten Beilagen ist das Formular ausgefüllt oder, soweit ein Formular nicht zur Verfügung steht, das Ersuchen als solches an diejenige Behörde bzw. an eine der Behörden weiterzuleiten, die der andere Mitgliedstaat nach Artikel 14 der Richtlinie 2014/67/EU als zuständig benannt hat.
Rückverweise
LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 36 Anwendungsbereich
…Zustellung inländischer behördlicher Dokumente an ausländische Arbeitgeber im Inland (§ 41); 2. in seinem dritten Abschnitt die Erwirkung a) der Zustellung (§§ 43 bis 46) und b) der Vollstreckung (§§ 43, 44 und 47 bis 50) von Straferkenntnissen und –verfügungen der in…
§ 44 Mitteilung der weiteren Behandlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung
…die inländische Behörde, die das Ersuchen veranlasst hat, weiterzuleiten, soweit die inländische Behörde nicht über die Informationen verfügt. (2) Teilt die gemäß § 43 um Zustellung oder Vollstreckung ersuchte ausländische Behörde nicht innerhalb eines Monats mit, welche weiteren Maßnahmen sie veranlasst, hat das gemäß § 40 Abs. …
§ 40 Ämter der Landesregierung als zentrale Behörden
…Abs. 5 und Abs. 6 DLG und zur Unterstützung verpflichtet. (4) Örtlich zuständig für Vorkehrungen nach dem dritten Abschnitt (§§ 43, 44, 46, 48 und 49) ist dasjenige Amt der Landesregierung, in dessen Sprengel die um Zustellung oder Vollstreckung ersuchende Behörde ihren Sitz hat. Örtlich…