BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz3. Hauptstück Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz3. Abschnitt Erwirkung der Zustellung und Vollstreckung der Entscheidungen inländischer Behörden in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat1. Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen§ 43

§ 43Übermittlung eines Ersuchens um Zustellung oder Vollstreckung

In Kraft seit 01. Januar 2017
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