BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz3. Hauptstück Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen§ 37

§ 37Bestimmung der Begriffe „inländische Behörde“ und „inländische Behörden“

In Kraft seit 01. Januar 2017
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