Wer als Verkehrsunternehmer entgegen § 18a dem Amt für Betrugsbekämpfung nicht die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, begeht unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmer eine einzige Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 40 000 Euro zu bestrafen.
§ 35 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 35 Evidenz über Verwaltungs(straf)verfahren nach den §§ 26, 26a, 27, 27a bis 27c, 28, 29 Abs. 1, 31 und 34
…das Kompetenzzentrum LSDB eine Evidenz über rechtskräftige Bescheide und Erkenntnisse in Verwaltungs(straf)verfahren nach den §§ 26, 26a, 27, 27a bis 27c, 28, 29 Abs. 1, 31 und 34 zu führen. Diese kann automationsunterstützt geführt werden. (2) Die Bezirksverwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte der Länder haben…
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