BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz§ 17b

§ 17bZusammenarbeit mit Behörden und gegenseitige Amtshilfe im Straßenverkehr nach dem Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

In Kraft seit 02. Februar 2022
Up-to-date