BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz2. Hauptstück Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz3. Abschnitt Behörden§ 16

§ 16Zusammenarbeit der Behörden im Inland im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung

In Kraft seit 01. Januar 2021
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