BundesrechtBundesgesetzeLohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz2. Hauptstück Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz3. Abschnitt Behörden§ 15

§ 15Feststellung von Übertretungen durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

In Kraft seit 20. Juli 2022
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