§ 96 Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 21. Januar 2006
Up-to-date
Folgende Rechtsvorschriften bleiben als Bundesgesetze so lange weiter in Kraft, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in Wirksamkeit getreten sind:
1. Verordnung vom 6. Juni 1959, BGBl. Nr. 148, über den Verkehr mit Essigsäure zu Genusszwecken;
2. Verordnung vom 15. November 1960, BGBl. Nr. 258, über Herstellung, Verkauf, Zurichtung und Verwendung von Geschirren und Geräten, die mit Lebensmitteln unmittelbar in Berührung kommen, über Kinderspielzeug bestimmter Art sowie über bestimmte Arten der Aufbewahrung und Verpackung von Lebensmitteln (Geschirrverordnung).
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