BundesrechtBundesgesetzeLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz3. Hauptstück Untersuchungs- und Sachverständigentätigkeit1. Abschnitt Agentur, Untersuchungsanstalten der Länder und Lebensmittelgutachter§ 73

§ 73Untersuchung und Begutachtung durch andere Berechtigte

In Kraft seit 01. Januar 2022
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