Der Lehrer hat nach Maßgabe der §§ 114 bis 116a Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.
Rückverweise
LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 115
…des Abs. 1 sind anstelle des § 60a Abs. 1 und 3 bis 10 des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden. (3) § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl…
§ 59 Einrechnung sonstiger Tätigkeiten in die Lehrverpflichtung
…in der Woche in die Lehrverpflichtung eingerechnet. (3) Für Zeiten, in denen keine Unterrichtserteilung erfolgt, gebührt keine Vergütung für Mehrdienstleistungen im Sinne des § 61 des Gehaltsgesetzes 1956.…
§ 66 Pflegefreistellung
…entsprechend, wenn die Wochendienstzeit des Lehrers herabgesetzt oder ermäßigt ist. Die Zahl erhöht sich entsprechend, wenn das Ausmaß der Lehrverpflichtung aus den im § 61 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Gründen überschritten wird. 4. Entfallen durch die Pflegefreistellung Zeiten einer Verwaltungstätigkeit, die in die Lehrverpflichtung einzurechnen sind…