(1) Die Unterrichtsstunden der Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen – mit Ausnahme der Religionslehrer (Abs. 2) – werden in den fachtheoretischen und allgemeinbildenden Gegenständen in die Lehrverpflichtungsgruppe 5, im praktischen Unterricht in die Lehrverpflichtungsgruppe 6 eingereiht.
(2) Die Unterrichtsstunden der Lehrer für Religion an öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen werden in die Lehrverpflichtungsgruppe 4 eingereiht.
LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 53 Ausmaß der Lehrverpflichtung der Lehrpersonen für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen
(1) Die Unterrichtsstunden der Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen – mit Ausnahme der Religionslehrer (Abs. 2) – werden in den fachtheoretischen und allgemeinbildenden Gegenständen in die Lehrverpflichtungsgruppe 5, im praktischen Unterricht in die Lehrverpflichtungsg…
§ 43 Allgemeines
…1) Das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Lehrer (§ 31) beträgt 20 Wochenstunden. Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Gegenständen (§§ 53 bis 60) sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen. 1. für Gegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe 1. 1,105 2. für Gegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe 2…
§ 54
…1) In die Lehrverpflichtung nach den §§ 53, 57 und 58 werden eingerechnet: 1. für den Unterricht in Gegenständen, in denen lehrplanmäßig Schularbeiten vorgesehen sind, 0,875 Werteinheiten, würden sich dabei mehr als vier…
§ 19 Zuweisung und Versetzung
…an eine andere Schule oder zur Lehrerreserve versetzt werden (Versetzung). (3) Der Lehrer, der an einer Schule (Stammschule) nicht die volle Lehrverpflichtung (§§ 53 bis 60) erfüllt, kann ohne seine Zustimmung erforderlichenfalls gleichzeitig mehreren benachbarten Schulen derselben Schulart zugewiesen werden. Mit seiner Zustimmung kann ein Lehrer auch nach Erfüllung…
LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 23 Fächervergütung
…Fächervergütung A), 2. in Unterrichtsgegenständen verwendet werden, die gemäß § 43 LLDG 1985 in die Lehrverpflichtungsgruppe 2 oder gemäß § 53 LLDG 1985 in die Lehrverpflichtungsgruppe 5 eingereiht sind (Fächervergütung B) (2) Die Vergütung beträgt je gemäß Lehrfächerverteilung regelmäßig zu erbringender Wochenstunde 1. als Fächervergütung A…
Rückverweise