§ 49 Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung
In Kraft seit 01. September 2013
Up-to-date
LLDG 1985
Gliederung
4. Abschnitt DIENSTPFLICHTEN DER LEHRPERSON
§ 49 Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung
Auf Lehrer, die eine Leiterfunktion gemäß § 26a ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist § 45 nicht anzuwenden.
Rückverweise