(1) Der Einspruch ist bei dem Grundbuchsgerichte mündlich oder schriftlich anzubringen. Von einem Einspruch ist der Antragsteller zu verständigen.
(2) Verspätete Einsprüche sind von Amts wegen zurückzuweisen.
Rückverweise
LiegTeilG · Liegenschaftsteilungsgesetz
§ 9
…der Angabe von Gründen im Einspruche bedarf es nicht. (2) Durch Zahlung der Schuld oder durch einen gerichtlichen Beschluß, der den Einspruch zurückweist (§ 7, Absatz 2) oder für unwirksam erklärt (§ 11), wird die Hemmung behoben. Die Zahlung muß durch eine den Erfordernissen einer Einverleibung entsprechende Urkunde nachgewiesen…
§ 14
…nach Rechtskraft des Beschlusses der frühere Grundbuchsstand von Amts wegen wiederherzustellen. Die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 und der §§ 7 und 10 sind sinngemäß anzuwenden. (2) Wurde das Trennstück einem andern Grundbuchskörper zugeschrieben oder wurde aus ihm ein neuer Grundbuchsköper gebildet, so ist der Einspruch…