§ 3a
§ 3a — LiegTeilG
§ 3a — LiegTeilG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 3/1930 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012
Inkrafttretungsdatum
01. November 2012
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40138418
Zuletzt nach Updates gesucht am
Bei einer Abschreibung von einem herrschenden Grundstück hat der Antragsteller anzugeben, ob sich die Grunddienstbarkeit auch auf das Trennstück bezieht. Fehlt diese Angabe, so hat die Eintragung der Grunddienstbarkeit in Bezug auf das Trennstück zu unterbleiben.
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