§ 38
§ 38 — LiegTeilG
§ 38 — LiegTeilG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 3/1930
Inkrafttretungsdatum
07. April 1930
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12023844
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften des Gesetzes vom 6. Februar 1869, R. G. Bl. Nr. 18, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.
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