Der Bund oder eine von diesem gemäß § 3 beauftragte Stelle ist ermächtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, als dies zur Überprüfung der Verwendung der Mittel notwendig ist. Die in Frage kommenden Datenarten sind:
1. Stammdaten der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer von Projekten, für die Mittel gemäß § 1 verwendet wurden:
a) Namen (Vornamen, Familiennamen),
b) Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum,
c) Geschlecht,
d) Staatsangehörigkeit, Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen,
e) Adresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes,
f) Telefon- und Faxnummer,
g) E Mail-Adresse,
h) Bankverbindung und Kontonummer,
2. personenbezogene Daten über wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen:
a) Familienstand (einschließlich Lebensgemeinschaft),
b) unterhaltsberechtigte Familienangehörige,
c) Ausbildung oder Erwerbstätigkeit,
d) Einkommen (eigenes Einkommen, Partnereinkommen, Haushaltseinkommen),
e) Art, Inhalt, Dauer und Höhe gewährter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen,
3. personenbezogene Daten einer Behinderung:
a) Funktionseinschränkungen,
b) Grad der Behinderung.
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