§ 2 Verpflichtungserklärung
In Kraft bis 31. Dezember 2028
Up-to-date
Voraussetzung für die Überweisung des Betrages gemäß § 1 ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des Vereins, die Mittel nur zum Zweck der Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung zu verwenden und die Bedingungen gemäß §§ 3 und 4 zu erfüllen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden