Öffentliche und Privatflugplätze |
Öffentlicher Flugplatz ist ein Zivilflugplatz, für den Betriebspflicht besteht (§ 75 Abs. 5) und der von allen Teilnehmern am Luftverkehr unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Alle übrigen Zivilflugplätze sind Privatflugplätze.
Rückverweise
ZFBO 2024 · Zivilflugplatz-Betriebsordnung 2024
§ 2 Grundsätze
…Halter eines öffentlichen Zivilflugplatzes ist weiters verpflichtet, Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen (§§ 23 bis 24) zu erstellen. (3) Der Halter eines Privatflugplatzes gemäß § 63 LFG hat sicherzustellen, dass Flugplatzbetrieb im Rahmen der in der Zivilflugplatz-Bewilligung festzulegenden Betriebszeiten nur stattfindet, wenn die hierzu erforderlichen Anlagen und Einrichtungen nach Maßgabe der…