(1) Die Tätigkeit einer Zivilluftfahrerschule darf nach einer durch schriftlichen Bescheid der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde erteilten Genehmigung ausgeübt werden.
(2) Die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständige Behörde hat, sofern die in § 44 Abs. 3 und der Verordnung gemäß § 44 Abs. 2 festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, die entsprechende Genehmigung mittels schriftlichem Bescheid zu erteilen und die Zivilluftfahrerschule in ein von der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde zu führendes und im Internet zu veröffentlichendes Verzeichnis einzutragen.
(3) Die Genehmigung ist insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies zur Gewährleistung einer geordneten Ausbildung oder sonst zur Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt erforderlich ist. Insbesondere kann die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständige Behörde jederzeit die Verwendung bestimmter Lehrpläne vorschreiben.
LFG · Luftfahrtgesetz
§ 46 Genehmigungsverfahren
…Genehmigungsverfahren § 46. (1) Die Tätigkeit einer Zivilluftfahrerschule darf nach einer durch schriftlichen Bescheid der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b…
§ 47 Untersagung des Ausbildungsbetriebes
…gemäß § 140b zuständige Behörde hat die Ausübung des Ausbildungsbetriebes mit Bescheid zu untersagen, wenn 1. eine der Voraussetzungen für die Genehmigung (§ 46) nicht mehr gegeben ist oder im Zeitpunkt der Genehmigung nicht gegeben war und dieser Mangel noch fortdauert, oder 2. im Rahmen des Ausbildungsbetriebes einzuhaltende Verpflichtungen…
§ 48 Widerruf der Genehmigung
…Genehmigung § 48. Die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständige Behörde hat die Genehmigung (§ 46) einer Zivilluftfahrerschule mit Bescheid zu widerrufen, wenn 1. der Ausbildungsbetrieb gemäß § 47 untersagt wurde und der Mangel nicht fristgerecht behoben worden ist, oder…
§ 44 Ausbildung von zivilem Luftfahrtpersonal
…und unter Bedachtnahme auf Art und Umfang der erforderlichen Ausbildung die Arten von Zivilluftfahrerschulen einschließlich deren Ausbildungsbefugnisse, die Voraussetzungen für eine Genehmigung gemäß § 46 sowie die im Rahmen der Ausbildungstätigkeit einzuhaltenden Verpflichtungen mit Verordnung zu bestimmen. (3) Die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß §…
ZLPV 2006 · Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006
§ 119 Zivilluftfahrerschulen
…1) Die Ausbildung von Zivilluftfahrern ist von einer genehmigten Zivilluftfahrerschule (§ 46 LFG) durchzuführen, welche die Erfüllung der in Abs. 2 angeführten Voraussetzungen nachgewiesen hat. (2) Zusätzlich zu den in § 44 Abs. 4 LFG…
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