| Arten und Gültigkeitsdauer der Zivilluftfahrerscheine |
(1) Der zur Betätigung als Zivilluftfahrer erforderliche Zivilluftfahrt-Personalausweis ist der Zivilluftfahrerschein.
(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Art der Zivilluftfahrzeuge, auf die Möglichkeiten ihrer Verwendung und auf die geistigen und körperlichen Voraussetzungen, die an einen Zivilluftfahrer zu stellen sind, die Arten und die Form der Zivilluftfahrerscheine einschließlich der mit den Zivilluftfahrerscheinen verbundenen Berechtigungen sowie die Dauer und die Verlängerung deren Gültigkeit durch Verordnung festzulegen.
LFG · Luftfahrtgesetz
§ 29
…Arten und Gültigkeitsdauer der Zivilluftfahrerscheine § 29. (1) Der zur Betätigung als Zivilluftfahrer erforderliche Zivilluftfahrt-Personalausweis ist der Zivilluftfahrerschein. (2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die…
§ 50 Voraussetzungen für die Erteilung der Zivilfluglehrerberechtigung
…Voraussetzungen für die Erteilung der Zivilfluglehrerberechtigung § 50. (1) Der Bewerber um eine Zivilfluglehrerberechtigung muss unbeschadet der nach einer Verordnung gemäß § 29 Abs. 2 zu erfüllenden Voraussetzungen jedenfalls 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben und 2. einen Zivilluftfahrerschein beziehungsweise die mit einem Zivilluftfahrerschein verbundene Berechtigung besitzen…
§ 36 Fachliche Befähigung, Zivilluftfahrerprüfung
…Maßgabe der Erfordernisse der Sicherheit der Luftfahrt und dem jeweiligen Stande der Wissenschaft entsprechend für die einzelnen Zivilluftfahrerscheine einschließlich der damit verbundenen Berechtigungen (§ 29 Abs. 2) die an die Ausbildung und fachliche Befähigung zu stellenden Anforderungen festzulegen. (3) Über die fachliche Befähigung zum Segelflieger, zum Fallschirmspringer, zum Piloten…
§ 49 Zivilfluglehrer
…Behörde erforderlich. Diese Erlaubnis ist durch schriftlichen Bescheid zu erteilen (Zivilfluglehrerberechtigung). Die Zivilfluglehrerberechtigung ist eine mit einem Zivilluftfahrerschein verbundene Berechtigung im Sinne von § 29 Abs. 2. (2) Der Zivilfluglehrer ist berechtigt, in dem in der Erlaubnis gemäß Abs. 1 bezeichneten Umfang praktischen Unterricht im Rahmen von Zivilluftfahrerschulen…
Rückverweise