LFBAG 2024
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Sprachliche Gleichbehandlung
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz sowie in den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
§ 4 LFBAG 2024 · LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
§ 4 Sprachliche Gleichbehandlung
…§ 4. Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz sowie in den aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.…
§ 14 Überbetriebliche Lehrausbildungen
…und Prüfungsordnung ( § 47 bis § 49 ) dieses Lehrberufes gestellten Anforderungen entspricht und die Ausbildung mit der Ablegung der Facharbeiterprüfung abgeschlossen werden kann; 4. glaubhaft gemacht wird, dass die Führung der Ausbildungseinrichtung für mehrere Jahre sichergestellt und 5. für die Land- und Forstwirtschaft sowie Lehrstellenbewerber ein Bedarf nach einer…
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