LFBAG 2024
Gliederung
3. Abschnitt Ausbildung zum Meister
§ 39 Erwerb der Meisterqualifikation – Allgemeine Bestimmungen
Die Qualifikation zum Meister wird durch die erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs im Ausmaß von mindestens 360 Unterrichtseinheiten, der Führung von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen je nach Ausbildungsgebiet (§ 5 Abs. 1) einschließlich der Abfassung einer Meisterarbeit und der erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung erworben, soweit in § 40 Abs. 4 nicht anderes bestimmt ist.
§ 39 LFBAG 2024 · LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
§ 39 Erwerb der Meisterqualifikation – Allgemeine Bestimmungen
…§ 39. Die Qualifikation zum Meister wird durch die erfolgreiche Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs im Ausmaß von mindestens 360 Unterrichtseinheiten, der Führung von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen je nach…
§ 40 Zulassung zur Meisterprüfung – Allgemeine Bestimmungen
…einschlägigen Ausbildungsgebiet ( § 5 Abs. 1 ) als Facharbeiter, der erfolgreichen Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges und der Führung von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen einschließlich Meisterarbeit ( § 39 ) und der Vollendung des 20. Lebensjahres sind Facharbeiter zur Meisterprüfung zuzulassen. (2) Die mindestens dreijährige einschlägige Verwendung als Facharbeiter kann unbeschadet der Anforderungen gemäß §…
§ 41 Meisterprüfung
…zulässig sind. (3) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Teilprüfung ist, dass die Ausbildung in diesem Teil des Ausbildungsgebietes im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs ( § 39 ) erfolgreich abgeschlossen worden ist. (4) Eine Meisterprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsgegenstände (bzw. alle Teilprüfungsgegenstände) und die kommissionelle Abschlussprüfung…
§ 6 LFBAG-APO · LFBAG-APO · Land- und forstwirtschaftliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung
§ 6 Fachkurse und Vorbereitungslehrgänge
… 2024 ). (2) Die für das jeweilige Ausbildungsgebiet im Rahmen einer Ausbildung gemäß dem LFBAG 2024 vorgesehenen Vorbereitungslehrgänge (§ 35 bzw. § 39 LFBAG 2024 ) sind Teil der Ausbildung und von den angehenden Facharbeitern ( § 35 LFBAG 2024 ) oder angehenden Meistern ( § 39, § 40 LFBAG…
Rückverweise