Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 01. September 1989
Up-to-date
LDG 1984
Gliederung
11. Abschnitt ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 2 Artikel II
Für die Zeit vom 1. September 1989 bis 31. August 1990 vermindert sich die Lehrverpflichtung für die Verwaltung der Unterrichtsmittel für den Informatikbereich
1. an Hauptschulen und an nach dem Lehrplan der Hauptschule geführten Sonderschulen mit angeschlossenem Polytechnischen Lehrgang gemäß § 51 Abs. 1 a Z 1 LDG 1984, wenn kein anderer Lehrer an dieser Schule eine derartige Lehrverpflichtungsminderung erhält,
2. an sonstigen Hauptschulen in der Art und um das Ausmaß, das sich aus § 49 Abs. 1 Z 4 LDG 1984 für die Verwaltung einer dort angeführten Sammlung ergibt.
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