§ 52 Änderung der Lage der Arbeitszeit für Eltern
In Kraft seit 01. Juli 2021
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Die §§ 44 bis 51 sind auch für eine von einem Elternteil beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.
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