(1) Wenn
1. die zuständigen Organe der beteiligten juristischen Personen und das besondere Verhandlungsgremium dies vereinbaren oder
2. innerhalb des gemäß § 388 für die Verhandlungen bestimmten Zeitraumes keine Vereinbarung gemäß den §§ 392 oder 393 zustande gekommen ist und das besondere Verhandlungsgremium keinen Beschluss gemäß § 389 Abs. 1 gefasst hat,
ist ein SCE Betriebsrat nach den Bestimmungen dieses Unterabschnitts zu errichten.
(2) Sofern in den Vereinbarungen gemäß den §§ 392 oder 393 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieses Unterabschnitts nicht für diese Vereinbarungen.
Rückverweise
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 384 Tätigkeitsdauer
…einer Vereinbarung gemäß den §§ 392 oder 393, sofern in der Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist; 4. im Fall des § 394 Abs. 1 Z 1; 5. wenn innerhalb des gemäß § 388 maßgeblichen Zeitraumes keine Vereinbarung gemäß den §§ 392 oder…
§ 399 Tätigkeitsdauer, Dauer der Mitgliedschaft
…Europäischen Genossenschaft ins Firmenbuch eingetragen wird; 2. der SCE Betriebsrat durch Mehrheitsbeschluss seinen Rücktritt beschließt; 3. das Gericht die Errichtung des SCE Betriebsrates (§ 394 Abs. 1) für ungültig erklärt; die Klage ist spätestens einen Monat nach Konstituierung des SCE Betriebsrates einzubringen; 4. der SCE Betriebsrat und das zuständige…