Den Mitgliedern des Betriebsrates ist, unbeschadet einer Bildungsfreistellung nach § 365, die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren.
Rückverweise
LF-BRWO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung
§ 13 Vorbereitung der Wahl
…zu entscheiden, ob er diese fortsetzt oder die Wahlvorbereitungen von neuem beginnt. (4) Für die Mitglieder des Wahlvorstandes gelten § 362 und § 363 LAG sinngemäß.…
LF-BRGO · Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung
§ 32 Freistellung und Freizeitgewährung
…Betriebsinhaberin bzw. den Betriebsinhaber wird die Freistellung rechtswirksam. Das gleiche gilt im Fall des Abs. 1 letzter Satz. (3) Die Voraussetzungen des § 363 LAG liegen vor, wenn ein Betriebsratsmitglied eine dem Betriebsrat oder einzelnen Betriebsratsmitgliedern nach dem LAG oder nach sonstigen Gesetzen, Verordnungen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung übertragene…