Das Lehrverhältnis kann vom Lehrling, bei Minderjährigkeit von seiner gesetzlichen Vertreterin bzw. seinem gesetzlichen Vertreter, vierzehntägig zum Monatsende gekündigt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Lehrling seinen Beruf aus stichhaltigen Gründen ändert, oder wenn er von seinen Eltern wegen eingetretener Veränderung der Verhältnisse zu ihrer Pflege oder zur Führung ihrer Wirtschaft benötigt wird.
Rückverweise
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 271 Beendigung des Lehrverhältnisses und Wechsel der Lehrstelle
…267 Abs. 1); 5. durch Auflösung aus wichtigen Gründen (§ 272); 6. durch einvernehmliche Auflösung (§ 273); 7. durch Kündigung (§ 274); 8. durch außerordentliche Auflösung (§ 275); 9. bei Auflösung des Lehrbetriebes; 10. bei Verlust des Rechtes auf Ausbildung von Lehrlingen; 11. mit vorzeitiger positiver…