LAG
Gliederung
Abschnitt 3 Entgelt
§ 26 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während einer Arbeitsverhinderung
Wird die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 23 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 23 Abs. 1, 4 und 5 oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 23 Abs. 1, 4 und 5 einvernehmlich beendet wird.
§ 31 LFBAG 2024 · LFBAG 2024 · Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024
§ 31 Lehrlingseinkommen und Lehrbedingungen
…und Fachausbildungsstelle unter Bedachtnahme auf kollektivvertragliche Regelungen für ähnliche Tätigkeiten mit Bescheid festzulegen ( § 44 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ). Abschnitt 22 LAG ist zu beachten.…
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