BundesrechtBundesgesetzeLandarbeitsgesetz 2021Abschnitt 20 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit§ 245

§ 245Begehung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

In Kraft seit 01. Juli 2022
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