§ 222 Verordnungen über Arbeitsmittel
In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date
§ 222 Verordnungen über Arbeitsmittel — LAG
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit hat in Durchführung der §§ 217 bis 221 insbesondere näher zu regeln:
1. Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Arbeitsmittel,
2. eine Liste der gefährlichen Arbeitsmittel,
3. die Prüfung von Arbeitsmitteln.