BundesrechtBundesgesetzeLandarbeitsgesetz 2021Abschnitt 17 Arbeitszeitrecht§ 166

§ 166Entlohnung der Überstunden und der Sonn- und Feiertagsarbeit

In Kraft seit 01. Juli 2021
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§ 166 Entlohnung der Überstunden und der Sonn- und Feiertagsarbeit — LAG | GesetzeFinden.at