§ 25 VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE
In Kraft seit 30. Juli 1988
Up-to-date
§ 25 VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE — KStG 1988
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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