1. Artikel I Z 1, 3, 4, 6 bis 8 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1989 anzuwenden.
2. Artikel I Z 2 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1990 anzuwenden.
3. Artikel I Z 5 ist auf Vorgänge anzuwenden, wenn die Beschlüsse nach dem 15. September 1989 zum Firmenbuch angemeldet werden.
4. § 102 Abs. 2 Z 2 Einkommensteuergesetz 1988 in der Fassung dieses Bundesgesetzes gilt auch für Verluste (§ 18 Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988), die vor dem 31. Dezember 1988 entstanden sind, soweit diese Verluste nicht bereits für die vorangegangenen Kalenderjahre zu berücksichtigen gewesen wären. § 102 Abs. 2 Z 2 Einkommensteuergesetz 1988 in Verbindung mit § 18 Abs. 7 Einkommensteuergesetz 1988 gilt erstmals für Verluste, die im Jahr 1989 entstanden sind.
Art. 79 KStG 1988 · KStG 1988 · Körperschaftsteuergesetz 1988
Art. 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu § 6, BGBl. Nr. 401/1988)
…Art. 6 (Änderung der Jurisdiktionsnorm), Art. 7 (Änderung des Strafgesetzbuches), Art. 27 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988), Art. 28 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988), Art. 29 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994), Art. 30 (Änderung des Bewertungsgesetzes 1955), Art. 31 (Änderung des Gebührengesetzes 1957), Art. …
§ 24 Körperschaftsteuergesetz 1988
…unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft für jedes volle Kalendervierteljahr 1 363 Euro. (Anm. Z 3 aufgehoben durch Art. 2 Z 1, BGBl. I Nr. 200/2023) 4. Die Mindeststeuer ist in dem Umfang, in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie…
§ 11 Abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
…von ihnen zu tragenden Aufwendungen, soweit sie mit Einlagen und Beiträgen (§ 8 Abs. 1) in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. (Anm.: aufgehoben durch Art. 2 Z 1 BGBl. I Nr. 108/2022) 3. Bei Versicherungsunternehmen die Zuführungen zu versicherungstechnischen Rückstellungen und Rücklagen sowie die Gewährung von Prämienrückerstattungen…
§ 6b Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
…börsennotiert, fallen nicht unter Z 1, sind seit ihrem ersten kommerziellen Verkauf noch keine zehn Jahre gewerblich tätig und sind a) nach Maßgabe des Art. 2 Abs. 80 der AGVO 2014 innovativ oder b) in einem stark risikobehafteten Sektor (zB Biotechnologie) im Sinne der Rz 73 der Leitlinien…
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