§ 8 Vollziehung
In Kraft seit 22. November 2011
Up-to-date
(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut.
(2) Mit der Vollziehung des § 3 Abs. 2 ist der gemäß BMG jeweils zuständige Bundesminister betraut.
Rückverweise
KSG · Klimaschutzgesetz
§ 8 Vollziehung
(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut. (2) Mit der Vollziehung des § 3 Abs. 2 ist der gemäß BMG jeweils zuständige Bundesminister betraut.…