Die Kommission für Provenienzforschung ist beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtet. Sie wird ausschließlich im Auftrag der Bundesministerin / des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur tätig. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
1. Die Darstellung der Provenienzen von Gegenständen gemäß § 1, soweit diese Grundlagen von Empfehlungen des Beirates gemäß § 3 bilden können.
2. Die Forschung im Bereich geschichtlicher Sachverhalte, soweit diese von Bedeutung für die Feststellung der Provenienzen und Empfehlungen des Beirates gemäß § 3 sein können.
3. Die Sammlung, Bearbeitung und Evidenthaltung der Ergebnisse dieser Forschungstätigkeit.
Rückverweise
KRG · Kunstrückgabegesetz
§ 4b Datenverarbeitung
…Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport insbesondere im Rahmen der Aufgaben des Beirats (§ 3) und der Kommission für Provenienzforschung (§ 4a) sind jeweils ermächtigt, personenbezogene Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten der von diesem Bundesgesetz oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem…