§ 8 Konsulargebühren
In Kraft seit 23. Mai 2019
Up-to-date
Die für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben zu entrichtenden Gebühren und der Ersatz von Auslagen richten sich nach dem Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, anderen bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Regelungen und unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
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