§ 31 Umsetzung
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§ 31 Umsetzung — KonsG
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/637 über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern, ABl. Nr. L 106 vom 24.04.2015 S. 1, umgesetzt.
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