B1038/01—VfGH Entscheidung
26. Juni 2002
…Oberösterreichische Landesregierung im angefochtenen Bescheid keine Folge. Zur Begründung führt sie - im wesentlichen - aus, daß - da der Beschwerdeführer zwei Betriebsstätten unterhalte - die Befreiungsbestimmung des §9 Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl. 819, im folgenden KommStG, nicht zur Anwendung gelangen könne und gemäß §166 der Oberösterreichischen Landesabgabenordnung 1996, LGBl. 107, im folgenden OÖ LAO, der Säumniszuschlag 4 vH des nicht…