(1) Die Vollversammlung besteht aus allen Mitgliedern. Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig und entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. (Anm. 1)
(Anm.: Abs. 1a mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft getreten)
(2) Die konstituierende Sitzung und alle weiteren Sitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen.
(3) Die Vollversammlung hat folgende Aufgaben:
1. Erlassung und Änderung der Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilung;
2. Wahl der Senatsvorsitzenden und der Senatsmitglieder;
3. Beschlussfassung über den Tätigkeitsbericht der KommAustria; (Anm. 1)
4. Abgabe von Stellungnahmen zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die in den Vollziehungsbereich der KommAustria fallen;
5. Abberufung von Mitgliedern gemäß § 5.
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Anm. 1: Art. 2 Z 5 der Novelle BGBl. I Nr. 150/2020 lautet: „In § 9 Abs. 1 Z 3 wird nach dem Wort „den“ die Wortfolge „die Berichtsteile der Einzelmitglieder beinhaltenden und zusammenfassenden“ eingefügt.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden. Möglicherweise sollte die Wortfolge in § 9 Abs. 3 Z 3 eingefügt werden.)
Rückverweise
KOG · KommAustria-Gesetz
§ 9 Vollversammlung
… 5. (__________________ Anm. 1: Art. 2 Z 5 der Novelle BGBl. I Nr. 150/2020 lautet: „In § 9 Abs. 1 Z 3 wird nach dem Wort „den“ die Wortfolge „die Berichtsteile der Einzelmitglieder beinhaltenden und zusammenfassenden“ eingefügt…
§ 36 Zuständigkeit
…Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden in jenen Fällen, in denen die KommAustria belangte Behörde ist (§ 9 Abs. 2 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013), durch Senat.…
§ 13 Zuständigkeit
…sonstige Aufgaben nach dem TKG 2021; 8. Erteilung der fernmelderechtlichen Bewilligungen für Rundfunk nach dem TKG 2021, sofern es sich um Mehrparteienverfahren handelt; 9. Verfahren hinsichtlich Verbreitungsaufträgen in Kabelnetzen; 10. Wahrnehmung der Aufgaben in Verfahren nach dem KartellG und dem WettbewerbsG; 11. Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz…
§ 2 Aufgaben und Ziele der KommAustria
…und des AMD-G; 7. Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts des ORF-Gesetzes sowie der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk und seine Tochtergesellschaften sowie der Einhaltung der Bestimmungen der § 31 bis 35 Abs…